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Kabelschutz |
| IM FALLE EINES TRANSPORTSCHADENS | |||||
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| 1. Lassen
Sie die Ware und Verpackung in jedem Falle unverändert, benutzen Sie die Ware noch nicht. 2. Melden Sie den Schaden beim Transportunternehmen wie unten aufgeführt. 3. Setzen Sie sich anschließend mit KURO Kunststoffe in Verbindung. 4. Beschädigte Ware keinesfalls vor Rücksprache mit Firma KURO zurücksenden |
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| Was wäre wenn.. | Verpackung beschädigt | Verpackung einwandfrei aber Inhalt beschädigt | Diese Unterlagen benötigt KURO | ||
| Post |
Bestätigung durch den Postbeamten ausstellen lassen. Schaden der Ware sofort Firma KURO melden. |
Sofort
das zuständige Postamt verständigen und eine Tatbestands-aufnahme beantragen. Originalverpackte Sendung vorlegen. Schaden innerhalb von 24 Stunden Firma KURO melden. |
Schadensbestätigung der Post. Ohne diese Unterlage ist eine Schadensregulierung nicht möglich. |
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| Paketdienst |
Beim Fahrer (auf der Rollkarte) schriftlich den
Schaden vermerken. Schaden der Ware sofort Firma KURO melden. |
Sofort eine Schadensmeldung einsenden. Schaden innerhalb von 24 Stunden Firma KURO melden. |
Schadensmeldung Ohne diese Unterlage ist eine Schadensregulierung nicht möglich. |
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| Spedition | In
Gegenwart des anliefernden LKW-Fahrers auspacken und diesem den Schaden auf dem Frachtbrief bescheinigen lassen. Schaden der Ware sofort Firma KURO melden. |
Fuhrunternehmen verständigen und eine Bescheinigung beantragen. Schaden innerhalb von 24 Stunden Firma KURO melden. |
Frachtbrief mit Schadensbestätigung. Ohne diese Unterlage ist eine Schadensregulierung nicht möglich. |
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